Regionalentwicklung
Verwirklichung der Raumordnungspläne, Regionalentwicklung und Aktionsräume

Über die klassischen Instrumente der Regionalplanung hinaus ist eine qualifizierte Regionalentwicklung auch auf ein flexibles, informelles Instrumentarium angewiesen, das auf eine Selbstorganisation und inhaltliche Selbstbindung der Akteure setzt und in den letzten Jahren entscheidend an Bedeutung gewonnen hat. Aufbauend auf § 13 ROG bestimmt § 19 (1) SächsLPlG die Position der Regionalen Planungsverbände dazu dahingehend, dass diese über ihre Pflichtaufgabe der Aufstellung von Regionalplänen hinaus auch auf deren Verwirklichung hinwirken und zur Stärkung der Regionalentwicklung die dafür maßgeblichen öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts unterstützen sollen. Dabei erfolgt eine konsequente Orientierung am "Zieldreieck" einer nachhaltigen Entwicklung, die gerade angesichts zunehmender Globalisierungstendenzen, eines sich verschärfenden "Wettbewerbs der Regionen" sowie einer Verknappung von Ressourcen und öffentlichen Finanzmitteln für die Zukunftsgestaltung wichtig ist.

Eine konstruktive Regionalentwicklung ist darauf angewiesen, dass die Akteure vor Ort ihre Entwicklungschancen selbst erkennen und maßgeblich über Formen der interkommunalen Zusammenarbeit zu Kooperationsstrukturen finden, die sie in die Lage versetzen, gemeinsame Probleme zu lösen sowie "harte" und "weiche" Standortfaktoren besser zur Geltung zu bringen. Eine Schlüsselstellung nehmen dabei ganzheitlich angelegte und zugleich auf den konkreten Handlungsbedarf in den jeweiligen Betrachtungsräumen orientierte Regionale Entwicklungskonzepte (REK) ein.

Regionale Entwicklungs- (und Handlungs-)konzepte werden im Freistaat Sachsen maßgeblich durch die Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio) unterstützt. Praktisch bilden sie kommunale, nicht selten auch Kreis, Regions- und Landesgrenzen überschreitende Pläne mit Einbeziehung eines breiten Spektrums von Akteuren außerhalb eines rechtlich normierten Verfahrens. REK beanspruchen keine flächendeckenden und allumfassenden Aussagen, sondern orientieren sich in ihrem räumlichen Zuschnitt auf überschaubare und identifizierbare Räume mit gleichgelagerten Problemen und Interessen und in ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf den vordringlichen Regelungs- und Entwicklungsbedarf. Dabei enthalten sie folgende Grundkomponenten:
  • Gebietskulisse,
  • Regionalabalyse,
  • Leitbild,
  • Prozessbezogene Organisation/Kommunikation,
  • Handlungsfelder und Projekte,
  • Finanzierungs- und Evaluierungskonzept,
REK sind in ihrer Entstehung auf ein breites Ideenfundament und auf eine kontinuierliche Fachbegleitung sowie in ihrer Umsetzung auf ein funktionierendes Regionalmanagement angewiesen, wobei Freiwilligkeit und Gleichberechtigung, die Förderung der "Entwicklung von unten", die Nutzung von Synergieeffekten, die Überwindung entwicklungshemmender Konkurrenzen, Verbesserung des Regionalimages sowie die Bündelung der intellektuellen und finanziellen Ressourcen entscheidende Erfolgsbausteine bilden.

Diese Informationen wurden am 10.11.2008 aktualisiert.