Verband  Aufgaben
Die Regionalplanung als ein Teil der Landesplanung ist eine zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung, die durch das Landesplanungsgesetz kommunal verfassten Regionalen Planungsverbänden übertragen wird.

Somit obliegt dem Regionalen Planungsverband Westsachsen die Regionalplanung für die Planungsregion Westsachsen, die mit dem Regierungsbezirk Leipzig deckungsgleich ist.

Die Regionalen Planungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben die Aufgabe, für das Gebiet ihrer Planungsregion den Regionalplan aufzustellen und fortzuschreiben sowie auf seine Umsetzung hinzuwirken. Regionalpläne enthalten Grundsätze und Ziele für die räumliche Ordnung und Entwicklung der jeweiligen Planungsregion, insbesondere in den Bereichen der Ökologie, der Wirtschaft, der Siedlung und der Infrastruktur. In den Regionalplan ist zugleich der Landschaftsrahmenplan einbezogen.

In den Braunkohlenplangebieten der Planungsregion Westsachsen sind darüber hinaus für jeden Braunkohlentagebau Braunkohlenpläne bzw. für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue Sanierungsrahmenpläne aufzustellen

Hauptaufgaben des Verbandes sind:

Diese Informationen wurden am aktualisiert.