Verband  Organisation
  • Der Freistaat Sachsen ist in vier Planungsregionen eingeteilt.
  • Regionale Planungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  • Zur Aufgabenerfüllung dienen die Geschäftsstelle sowie die Regionale Planungsstelle Leipzig.
  • Bei den Regionalen Planungsverbänden "Westsachsen" und "Oberlausitz/ Niederschlesien" wird der Planungsausschuss für die Aufstellung der Braunkohlenpläne zu einem Braunkohlenausschuss erweitert
  • Aufsicht über die Regionalen Planungsverbände führt die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern).
  • Die personellen und sachlichen Kosten, die den Regionalen Planungsverbänden durch die Pflichtaufgaben entstehen, trägt der Freistaat Sachsen.
  • Organe der Regionalen Planungsverbände sind:
    • Verbandsversammlung
    • Planungsausschuss
    • Braunkohlenausschuss
    • Verbandsvorsitzender
Diese Informationen wurden am 3.4.2009 aktualisiert.