- Der Freistaat Sachsen ist in vier Planungsregionen eingeteilt.
- Regionale Planungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
- Zur Aufgabenerfüllung dienen die Geschäftsstelle sowie die Regionale Planungsstelle Leipzig.
- Bei den Regionalen Planungsverbänden "Westsachsen" und "Oberlausitz/ Niederschlesien" wird der Planungsausschuss für die Aufstellung der Braunkohlenpläne zu einem Braunkohlenausschuss erweitert
- Aufsicht über die Regionalen Planungsverbände führt die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern).
- Die personellen und sachlichen Kosten, die den Regionalen Planungsverbänden durch die Pflichtaufgaben entstehen, trägt der Freistaat Sachsen.
- Organe der Regionalen Planungsverbände sind:
- Verbandsversammlung
- Planungsausschuss
- Braunkohlenausschuss
- Verbandsvorsitzender
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