Beschluss zur Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen vom 27.3.2026

Am 27.03.2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen die Freigabe des 2. Entwurfs der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen für die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen beschlossen.

Beteiligung zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien

Die Beteiligung zum 2. Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ erfolgt im Zeitraum vom 20.04.2026 bis einschließlich 15.06.2026. Ab dem 20.04.2026 sind alle Unterlagen hierzu auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, der Webseite des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen und mehreren Auslegungsstellen in der Region (siehe Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt am 09.04.2026) einsehbar. Innerhalb des Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen zum 2. Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ abgegeben werden

Hintergrund

Der 1. Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ (Stand: 07.03.2025) für die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Zeitraum vom 12.05.2025 bis 11.07.2025 ausgelegt. Diesem lag das Mindestflächenziel bis 2027 von 2 % der Regionsfläche für die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung zu Grunde. Allerdings wurde am 10.09.2025 im Sächsischen Landtag das „Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien“ beschlossen. Damit hat sich der gesetzliche Handlungsauftrag für die Regionalen Planungsverbände geändert. Im Freistaat Sachsen sind nunmehr bis 2027 mindestens 1,3 % der Fläche der Planungsregion als Vorranggebiete Windenergienutzung auszuweisen (§ 4a SächsLPlG i. V. m. § 3 Abs. 1 und Anlage 1 WindBG). In der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen am 13.11.2025 wurde die Anwendung des reduzierten Flächenbeitragswertes beschlossen und die Verbandsverwaltung mit der erforderlichen Anpassung der textlichen und zeichnerischen Festlegungen der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ beauftragt. Das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ wurde damit abgebrochen. Da sich Änderungserfordernisse des Planungskonzeptes und damit der Flächenkulisse der Vorranggebiete Windenergienutzung ergaben, die zu einer grundlegenden Überarbeitung des Entwurfs der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ sowie des Umweltberichtes führten, wird die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 Absatz 2 ROG i. V. m. § 6 Absatz 2 SächsLPlG erneut durchgeführt.

Zentrale Informationen zur Windenergieplanung im Rahmen der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien (gesamter Text hier als PDF)

Patrick Halka
Leiter Regionale Planungsstelle

Produkt zum Warenkorb hinzugefügt.
0 Artikel - 0,00