Aktualisierte Sachstandsinformation zur Teilfortschreibung Erneuerbare Energien – Flächenbeitragswert 1,3%

Verbandsversammlung beschließt reduzierten Flächenbeitragswert von 1,3 % für die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung in der Planungsregion Leipzig-Westsachsen

Beschluss ohne Gegenstimmen

In der Verbandsversammlung am 13.11.2025 im Schloss Hartenfels in Torgau hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Leipzig-Westsachsen den reduzierten Flächenbeitragswert in Höhe von mindestens 1,3 % der Fläche der Planungsregion für die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung im Rahmen der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ beschlossen.

Das Gremium aus Vertretern der Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie der Stadt Leipzig fasste diesen Beschluss ohne Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen. Damit wendet die Planungsregion nunmehr die geänderte Gesetzeslage in Sachsen durch das „Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien“ vom 10.09.2025 an. Das Gesetz sieht eine Reduzierung des Flächenbeitragswerts von mindestens 2,0 % auf mindestens 1,3 % für Vorranggebiete Windenergienutzung bis zum Jahr 2027 im Freistaat Sachsen vor.

Wiederholung der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 SächsLPlG

Durch den geänderten Flächenbeitragswert für die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung haben sich die Grundzüge der Planung geändert, so dass die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 SächsLPlG zu wiederholen ist. Die bisher eingegangenen Stellungnahmen werden für die Anpassung der textlichen und zeichnerischen Festlegungen der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien an den reduzierten Flächenbeitragswert sowie im Rahmen der erneuten Umweltprüfung berücksichtigt. Zu den bereits abgegeben Stellungnahmen wird es keine formale Abwägung geben, da der Verfahrensschritt wiederholt wird. Es ist geplant, die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung dazu im 2. Quartal 2026 durchzuführen. Dann können Stellungnahmen zum neuen Entwurf der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien abgegeben werden.

Vordergründiges Ziel bildet der Abschluss eines rechtssicheren Teilfortschreibungsverfahrens bis zum 31.12.2027, dies schließt die Genehmigung des Planwerks durch das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) ein.

Patrick Halka
Leiter Regionale Planungsstelle

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