Aktualisierte Sachstandsinformation zur Teilfortschreibung Erneuerbare Energien

Aktualisierte Sachstandsinformation zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz und § 6 Abs. 2 Sächsisches Landesplanungsgesetz im Rahmen der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplans Leipzig-Westsachsenformation zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz und § 6 Abs. 2 Sächsisches Landesplanungsgesetz im Rahmen der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplans Leipzig-Westsachsen

Beteiligungszeitraum beendet

Vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025 bestand im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung die Möglichkeit Stellungnahmen zum Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen abzugeben. In diesem Zeitraum sind Stellungnahmen im mittleren vierstelligen Bereich über das Sächsische Beteiligungsportal, per Mail, Brief oder direkt in der Regionalen Planungsstelle eingegangen.

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen vor Ort

Um sowohl Bürger als auch Kommunen möglichst umfassend zu informieren und ein transparentes Verfahren zu gewährleisten, war der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen bei öffentlichen Veranstaltungen in insgesamt 28 Gemeinden vor Ort. Weiterhin wurden Gespräche mit Bürgermeistern und Bürgerinitiativen geführt sowie kommunale Gremien der Planungsregion informiert.

Weitere Verfahrensschritte

Vordergründiges Ziel bildet der Abschluss eines rechtssicheren Teilfortschreibungsverfahrens bis zum 31.12.2027, dies schließt die Genehmigung des Planwerks durch das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) ein. Seit Mitte Juli 2025 werden alle eingegangenen Stellungnahmen digital erfasst und für die Abwägung in den Verbandsgremien vorbereitet. Im Sächsischen Landtag wurde am 10.09.2025 das „Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften und akzeptanzfördernder Maßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien“ beschlossen. Demnach sind bis zum Jahr 2027 im Freistaat Sachsen mindestens 1,3 % und bis 2032 mindestens 2,0 % der Fläche raumordnerisch für die Nutzung der Windenergie auszuweisen. Die Verbandsgremien des Regionalen Planungsverbands werden sich im 4. Quartal 2025 zur weiteren Verfahrensweise in der Planungsregion positionieren. Für das Jahr 2026 ist eine erneute Auslegung des Planentwurfs vorgesehen.

Patrick Halka
Leiter Regionale Planungsstelle

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