Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards der Bergbaufolgelandschaft (§ 4 V. VA BKS)
Die im Zuge der Rechtsverpflichtungen der LMBV mbH wieder nutzbar gemachte und gestaltete Bergbaufolgelandschaft genügt oft nicht den Anforderungen der durch die Kommunen oder andere Planungsträger vorgesehenen Nachnutzungen. Dies betrifft insbesondere Bereiche, welche für eine öffentliche Nutzung als Erholungs- oder Tourismusgebiet vorgesehen sind.
Für die abschließende Inwertsetzung dieser Bereiche und damit zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards der Bergbaufolgelandschaft stellt der Freistaat Sachsen für die Jahre 2013 bis 2017 44 Mio. € Landesmittel zur Verfügung, welche paritätisch für die Lausitz und die Planungsregion Leipzig-Westsachsen aufgeteilt werden.
Diese Mittel werden eingesetzt für:
- Maßnahmen zur Beseitigung struktureller Nachteile,
- Maßnahmen zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung und
- Maßnahmen zur Unterstützung der regionalen Entwicklung
Die unterschiedlichen Maßnahmen werden in Höhe von 75 %, 80 % und 100 % der Kosten finanziert. Genauere Informationen sind dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu entnehmen. Die restlichen Kosten sind vom jeweiligen Maßnahmeträger als Eigenanteile aufzubringen. Mischfinanzierungen durch die Kombination mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen sind möglich. Die Zulässigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.
Die Maßnahmen werden in Zuständigkeit des Sächsischen Oberbergamts Freiberg auf der Grundlage von Maßnahmevorschlägen von Kommunen, Unternehmen, Verbänden oder privaten Einrichtungen finanziert.
Die Koordination, die zeitliche Einordnung und notwendige Zuordnung von Prioritäten erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in welcher neben dem Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen das Sächsische Oberbergamt Freiberg, die Landkreise Nordsachsen und Leipzig, die Stadt Leipzig, die Landesdirektion und die LMBV mbH als Projektträger vertreten sind. Geschäftsgrundlage der Arbeitsgruppe stellt der „Leitfaden „Maßnahmen nach § 4 VA V Braunkohlesanierung“ dar.
Leitfaden „Maßnahmen nach § 4 VA V Braunkohlesanierung“
Der Freistaat Sachsen hat sich nach § 4 VA V Braunkohlesanierung verpflichtet, in den Jahren 2013 bis 2017 für Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards über die Verpflichtungen der LMBV hinaus weitere 44 Mio. € bereitzustellen. Mit diesen Mitteln sollen insbesondere Projekte, die im Rahmen des § 4 VA III/ IV Braunkohlesanierung begonnen wurden, zum Abschluss gebracht werden.
Unter Beachtung der bereits in den vorangegangen Verwaltungsabkommen bis zum Jahr 2012 begonnenen und teilweise abgeschlossenen Maßnahmen ergibt sich somit für die Sanierungsbereiche Ost- und Westsachsen ein Gesamtfinanzvolumen in Höhe von 44,0 Mio. Euro. Diese Finanzmittel wurden maßnahmekonkret unter den betroffenen Regionen in regional abgestimmten Eckpunktepapieren priorisiert und budgetiert.
Informationsschreiben zum § 4-Maßnahmeprogramm
Informationsschreiben des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen zum § 4-Maßnahmeprogramm zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards im Rahmen des V. VA Braunkohlesanierung für den Zeitraum 2013-2017.
- Informationsschreiben als PDF-Datei (148 KB)
Maßnahmen 1997 – 2002
Maßnahmen aus dem Zeitraum 1997 bis 2002 finden Sie auf der Karte 5 des Planungsatlas Region Westsachsen.
Maßnahmen 2003 – 2012
Für diesen Zeitraum wurden insgesamt 90,0 Mio. € (50 Mio. € III. VA; 40 Mio. € IV. VA BKS) vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt. Diese konnten zu gleichen Teilen in der Lausitz und in Westsachsen für Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards eingesetzt werden. Das Sächsische Oberbergamt Freiberg und die LMBV mbH haben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Tätigkeitsberichte herausgegeben. Mit Abschluss des Jahres 2011 konnte von den zur Verfügung stehenden 45 Mio. € insgesamt ein Mittelabfluss in Höhe von 32,4 Mio. € erreicht werden. Unter anderem konnten folgende Maßnahmen seit 2003 realisiert werden:
Maßnahmen 2013 – 2017
Eine für das Braunkohlenplangebiet Westsachsen durchgeführte Bestandsaufnahme macht deutlich, dass trotz aller erreichten Fortschritte durch die Umsetzung von § 4-Maßnahmen dringender Handlungsbedarf auch über das Jahr 2012 hinaus besteht. Dies ist maßgeblich dadurch begründet, dass zwar eine Reihe von Tagebauseen aufgrund der frühzeitigen Stilllegung der Förderstätten bereits weitgehend touristisch ausgebaut sind, aber auch Entwicklungsrückstände bei Seen bestehen, die erst zwischen 2011 und 2014 ihre Endwasserspiegelhöhen erreichen. So wurde im Tagebau Zwenkau die Kohleförderung erst am 30.09.1999 eingestellt, so dass hier objektiv weniger Zeit für die Sanierung zur Verfügung stand.
Der Gewässerverbund Region Leipzig besteht aus einer Vielzahl planerisch aufwendiger und technisch anspruchsvoller Teilmaßnahmen wie dem Bau von Schleusen und Verbindungskanälen. Eine Reihe von Straßen- und Wegebaumaßnahmen kann erst bei fortgeschrittenen Sanierungsständen sinnfällig realisiert werden. Ausgehend davon, haben der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen gemeinsam mit weiteren regionalen Vertretern die Staatsregierung eindringlich gebeten, auch über das Jahr 2012 hinaus und für einen bis 2017, nach Möglichkeit bis 2020 reichenden Zeitraum, Vorsorge dahingehend zu leisten, Landesmittel zur Finanzierung von § 4-Maßnahmen in einer problemadäquaten Größenordnung bei Aufrechterhaltung der bisherigen paritätischen Verteilung zwischen Lausitz und Leipzig-Westsachsen bereitzustellen.
Im Rahmen des abgeschlossen VA V Braunkohlensanierung stellt der Freistaat 44,0 Mio. € bis 2017 zur Verfügung.