Tagebau Haselbach

Die Besonderheit beim 2002 abgeschlossenen Verfahren bestand in der Teilung des Sanierungsgebietes des ehemaligen Tagebaus Haselbach durch die Landesgrenze zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen. Dabei erfolgte zwischen den Trägern der Regionalplanung eine ergebnisorientierte Zusammenarbeit nach dem Prinzip „ein Planwerk, zwei Verfahren nach jeweiligem Landesrecht“. Im Mittelpunkt lagen dabei die Nutzungsartenfestlegungen rund um den Haselbacher See.

In Kopplung mit dem Neuaufstellungsverfahren Schleenhain wurde 2011 eine Teilfortschreibung dahingehend abgeschlossen, einen Teil des Sanierungsgebietes im Zuge der Verlegung der Staatsstraße S 50 ohne Veränderung der Zweckbestimmung dem Plangebiet Schleenhain zuzuordnen.

Details

Deckblatt zum Braunkohlenplan Tagebau Haselbach
  • Verfahrensstand: verbindlich seit Juni 2002, zuletzt geändert mit der im August 2011 in Kraft getretenen Teilfortschreibung
  • Aufstellungsbeschluss: 27.05.1994, 12.12.2003 (integrierte TF)
  • Satzungsbeschluss: 26.06.1998, 17.12.2010 (integrierte TF)
  • Genehmigungsbescheid: 06.11.2001, 15.06.2011 (integrierte TF)
  • Verbindlichkeit: 14.06.2002, 25.08.2011 (integrierte TF)

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