Der Regionalplan

Die Regionalpläne sind aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. In den Regionalplänen werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans auf der Grundlage einer Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie der Raumentwicklung räumlich und sachlich ausgeformt. Die Regionalpläne übernehmen zugleich auch die Funktion der Landschaftsrahmenpläne.

Der Regionalplan Westsachsen 2008 ist am 25.07.2008 in Kraft getreten.

Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet. Durch Fortschreibung wird er der aktuellen Entwicklung angepasst.

» Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Manfred Friedrich

Inhaltsverzeichnis

Verfahrensübersicht

  • 0. Einleitung
  • 1. Leitbild zur nachhaltigen Ordnung und Entwicklung der Region

Überfachliche Ziele und Grundsätze der Regionalplanung

  • 2. Raumstrukturelle Entwicklung
  • 2.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung
  • 2.2 Europäische Metropolregion „Sachsendreieck“
  • 2.3 Zentrale Orte und Verbünde
  • 2.4 Gemeinden und Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen
  • 2.5 Raumkategorien
  • 2.4 Regionale Achsen
  • 3. Regionalentwicklung
  • 3.1 Interkommunale Kooperation
  • 3.2 Länder- und regionsübergreifende Zusammenarbeit
  • 3.3 Räume mit besonderem landes- und regionalplanerischen Handlungsbedarf

Fachliche Ziele und Grundsätze der Regionalplanung

  • 4. Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
  • 4.1 Schutz der Landschaft
  • 4.2 Arten- und Biotopschutz, ökologisches Verbundsystem
  • 4.3 Wasser, Gewässer- und Hochwasserschutz
  • 4.4 Bodenschutz und Altlasten
  • 4.5 Luftreinhaltung und Klimaschutz
  • 5. Siedlungsentwicklung
  • 5.1 Siedlungswesen, Regionale Grünzüge und Grünzäsuren
  • 5.2 Stadtentwicklung
  • 5.3 Ländliche Entwicklung und Dorfentwicklung
  • 6. Gewerbliche Wirtschaft und Handel
  • 6.1 Gewerbliche Wirtschaft
  • 6.2 Handel
  • 7. Rohstoffsicherung und -gewinnung
  • 8. Tourismus, Freizeit und Erholung
  • 8.1 Erholungs- und Tourismusgebiete
  • 8.2 Tourismusschwerpunkte
  • 8.3 Thematische Tourismusangebote
  • 8.4 Sport- und Freizeitanlagen, touristische Infrastruktur
  • 9. Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
  • 9.1 Landwirtschaft
  • 9.2 Forstwirtschaft
  • 9.3 Fischereiwirtschaft
  • 10. Verkehr
  • 10.1 Gesamtverkehrskonzeption
  • 10.2 Öffentlicher Personennahverkehr
  • 10.3 Schienenverkehr
  • 10.4 Straßenverkehr
  • 10.5 Luftverkehr
  • 10.6 Binnenschifffahrt/Güterverkehr/Kombinierter Verkehr
  • 10.7 Radverkehr
  • 11. Energieversorgung und erneuerbare Energien
  • 11.1 Energetische Nutzung von Braunkohle
  • 11.2 Energetische Nutzung von Biogas, Biomasse, Wasserkraft und solarer Strahlung
  • 11.3 Energetische Windnutzung
  • 12. Telekommunikation und technische Leitungssysteme
  • 13. Wasserver- und Abwasserentsorgung
  • 14. Abfall
  • 15. Lärmschutz
  • 16. Soziale und kulturelle Infrastruktur
  • 17. Verteidigung

Zeichnerische Festlegungen und Erläuterungen (KARTEN)

  • Festlegungskarten
  • Karte 1: Raumstruktur
  • Karte 2: Siedlungsstruktur
  • Karte 6: Räume mit besonderem landes- und regionalplanerischen Handlungsbedarf
  • Karte 7: Unzerschnittene störungsarme Räume
  • Karte 14: Raumnutzung
  • Karte 15: Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft
  • Karte 16: Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen
  • Karte 17: Erholung und Tourismus
  • Erläuterungskarten
  • Karte 3: Mittelzentrale Verflechtungsbereiche (Mittelbereiche)
  • Karte 4: Grundzentrale Verflechtungsbereiche (Nahbereiche)
  • Karte 5: Regionalentwicklung
  • Karte 8: Ökologisches Verbundsystem
  • Karte 9: Schutzgebiete Natur und Landschaft
  • Karte 10: Hochwasserschutz
  • Karte 11: Wasserschutzgebiete
  • Karte 12: Ausweisungsgrundlagen Regionaler GrünzügeKarten 13.1-13.18: Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung (Detailkarten)
  • Anhang
  • Anhang 1: Braunkohlenpläne (Verfahrensstand) A-1
  • Anhang 2: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe A-3
  • Anhang 3: Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplans A-7
  • Anhang 4: Schutzgebiete Natur und Landschaft A-71
  • Anhang 5: Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung A-77
  • Karte A-1: Landschaftstypen
  • Karte A-2: Landschaftserleben
  • Karte A-3: Integriertes Entwicklungskonzept Landschaft
  • Erläuterung von Fachbegriffen und Abkürzungen
  • Erläuterung von Fachbegriffen G-1
  • Abkürzungen G-7
  • Teil 2 – Umweltbericht
  • Teil 3 – Zusammenfassende Erklärung

Kartenverzeichnis

Festlegungskarten

  • Karte 1: Raumstruktur
  • Karte 2: Siedlungsstruktur
  • Karte 6: Räume mit besonderem landes- und regionalplanerischen Handlungsbedarf
  • Karte 7: Unzerschnittene störungsarme Räume
  • Karte 14: Raumnutzung
  • Karte 15: Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft
  • Karte 16: Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen
  • Karte 17: Erholung und Tourismus

Erläuterungskarten

  • Karte 3: Mittelzentrale Verflechtungsbereiche (Mittelbereiche)
  • Karte 4: Grundzentrale Verflechtungsbereiche (Nahbereiche)
  • Karte 5: Regionalentwicklung
  • Karte 8: Ökologisches Verbundsystem
  • Karte 9: Schutzgebiete Natur und Landschaft
  • Karte 10: Hochwasserschutz
  • Karte 11: Wasserschutzgebiete
  • Karte 12: Ausweisungsgrundlagen Regionaler Grünzüge
  • Karten 13.1-13.18: Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung (Detailkarten)

ANHANG

  • Anhang 1: Braunkohlenpläne (Verfahrensstand) A-1
  • Anhang 2: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete oberflächennahe Rohstoffe A-3
  • Anhang 3: Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplans A-7
  • Anhang 4: Schutzgebiete Natur und Landschaft A-71
  • Anhang 5: Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung A-77
  • Karte A-1: Landschaftstypen
  • Karte A-2: Landschaftserleben
  • Karte A-3: Integriertes Entwicklungskonzept Landschaft

» Ansprechpartnerin: Dipl.-Geogr. Katrin Klama

Umweltbericht

Bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen – so auch bei der Fortschreibung des Regionalplans Westsachsen – ist gemäß § 9 ROG, § 2 Abs. 2 SächsLPlG sowie § 4a SächsUVPG eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (im folgenden SUP-RL genannt) durchzuführen. Die Umweltprüfung umfasst nach § 2 Abs. 2 SächsLPlG auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes nach § 22b Abs. 8 SächsNatSchG.

Generelles Ziel der SUP-RL ist es, zu einer transparenteren Entscheidungsfindung beizutragen und sicherzustellen, dass Planungsalternativen angemessen geprüft und Umwelterwägungen frühzeitig und unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Behörden berücksichtigt werden, um u. a. einen konsistenteren und effizienteren Planungsrahmen für die Wirtschaft zu schaffen und eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.

Die Umweltprüfung ist ein Prozess. Beginnend beim Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen vom 12.03.2004 zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans wurden die relevanten Umweltbelange permanent in die Erarbeitung des Regionalplans eingespeist und mögliche erhebliche Umweltauswirkungen berücksichtigt.

Die Umweltprüfung wurde vollständig in das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans auf der Grundlage von § 6 SächsLPlG integriert. Der nun vorliegende Umweltbericht stellt die Dokumentation dieses gesamten Prüfprozesses dar, deshalb werden bei jeder vertiefend geprüften Festlegung im Gliederungspunkt „Ausweisungsmethodik” auch die verschiedenen Phasen der Umweltprüfung zusammenfassend dargestellt.

Zusammenfassende Erklärung

Die zusammenfassende Erklärung bildet den Abschluss der Strategischen Umweltprüfung für den Regionalplan Westsachsen und legt zusammenfassend dar, ob und in welchem Umfang die Ergebnisse der Strategischen Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. der Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Regionalplans genommen haben.

Bezug nehmend auf die Anforderungen des Art. 9 Abs. 1 SUP-RL (siehe auch § 14 l UVPG) werden in der Zusammenfassenden Erklärung folgende Sachverhalte dokumentiert:

  • Einbeziehung der Umwelterwägungen in den Regionalplan
  • Prüfung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Umweltberichts
  • Berücksichtigung der Stellungnahmen zum Umweltbericht
  • Begründung für die Annahme des Plans
  • Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Regionalplans auf die Umwelt

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