Die Braunkohlesanierung
Dringender Handlungsbedarf auch über das Jahr 2012 hinaus
Eine für das Braunkohlenplangebiet Westsachsen durchgeführte Bestandsaufnahme macht deutlich, dass trotz aller erreichten Fortschritte durch die Umsetzung von § 4-Maßnahmen dringender Handlungsbedarf auch über das Jahr 2012 hinaus besteht. Dies ist maßgeblich dadurch begründet, dass zwar eine Reihe von Tagebauseen aufgrund der frühzeitigen Stilllegung der Förderstätten bereits weitgehend touristisch ausgebaut sind, aber auch Entwicklungsrückstände bei Seen bestehen, die erst zwischen 2011 und 2014 ihre Endwasserspiegelhöhen erreichen.
So wurde im Tagebau Zwenkau die Kohleförderung erst am 30.09.1999 eingestellt, so dass hier objektiv weniger Zeit für die Sanierung zur Verfügung stand. Der Gewässerverbund Region Leipzig besteht aus einer Vielzahl planerisch aufwendiger und technisch anspruchsvoller Teilmaßnahmen wie dem Bau von Schleusen und Verbindungskanälen. Eine Reihe von Straßen- und Wegebaumaßnahmen kann erst bei fortgeschrittenen Sanierungsständen sinnfällig realisiert werden. Ausgehend davon, haben der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen gemeinsam mit weiteren regionalen Vertretern die Staatsregierung eindringlich gebeten, auch über das Jahr 2012 hinaus und für einen bis 2017, nach Möglichkeit bis 2020 reichenden Zeitraum, Vorsorge dahingehend zu leisten, Landesmittel zur Finanzierung von § 4-Maßnahmen in einer problemadäquaten Größenordnung bei Aufrechterhaltung der bisherigen paritätischen Verteilung zwischen Lausitz und Leipzig-Westsachsen bereitzustellen. Im Rahmen des abgeschlossen VA V Braunkohlensanierung stellt der Freistaat 44,0 Mio. € bis 2017 zur Verfügung.
Verwaltungsabkommen VA V
Das Verwaltungsabkommen
Viertes ergänzendes Verwaltungsabkommen zum Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2013 bis 2017 (VA V Braunkohlesanierung) vom 9. Oktober 2012.
Grundsanierung § 2 V. VA BKS
Maßnahmen zur Grundsanierung
Zur Grundsanierung zählen alle Sanierungsaufgaben im Rahmen der Rechtsverpflichtungen der LMBV mbH. Diese Rechtsverpflichtungen ergeben sich aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Nach diesem ist der Bergwerkseigentümer (LMBV mbH) zur bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung verpflichtet. Unter Wiedernutzbarmachung versteht man die ordnungsgemäße Gestaltung der in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung der öffentlichen Interessen nach Beendigung der bergbaulichen Tätigkeiten. Das öffentliche Interesse und die Grundzüge der Wiedernutzbarmachung definieren sich größtenteils aus den Zielen und Grundsätzen der auf der Grundlage des Sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG) durch den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen aufgestellten Sanierungsrahmenpläne. Ein Sanierungsrahmenplan wird für jeden stillgelegten Braunkohlentagebau in einem mehrstufigen, öffentlichen Verfahren aufgestellt. Die Rechtsverpflichtungen der LMBV mbH selbst werden nach § 53 BBergG in einem so genannten Abschlussbetriebsplan festgeschrieben.
Zu den Rechtsverpflichtungen der LMBV mbH gehören u. a. Maßnahmen, wie:
- die standsichere Gestaltung von Tagebauböschungen,
- der Rückbau der bergbautechnischen Ausrüstungen und Tagebaugroßgeräte,
- der Abbruch von Brikettfabriken, Kraftwerken und Braunkohlenveredelungsanlagen,
- die Beseitigung von Abfällen, Ablagerungen und Deponien,
- der Ersatz unterbrochener Straßen und Leitungen,
- die Herstellung eines ausgeglichenen, nachsorgefreien und weitgehend selbstregulierenden Gebietswasserhaushalts (Flutung von Tagebaurestlöchern, Wiederherstellung geordneter Vorflutverhältnisse) sowie die Gewässernachsorge,
- die land- oder forstwirtschaftliche Rekultivierung von Kippenflächen mit einem Grundwegenetz und
- Maßnahmen zur Unterstützung einer naturnahen Entwicklung ausgewählter Areale.
Zur Umsetzung dieser Sanierungsaufgaben werden im laufenden V. Verwaltungsabkommen insgesamt 770,0 Mio. € bereitgestellt. Der Bund beteiligt sich mit 75% und die betroffenen Länder mit jeweils 25% an den finanziellen Aufwendungen.
Grundwasserwiederanstieg § 3 VA
Gefahrenabwehr im Zuge des Grundwasserwiederanstiegs (§ 3 V. VA BKS)
Durch die Außerbetriebnahme der Entwässerungsbrunnen für die Braunkohlentagebaue und die Flutung der Tagebaurestlöcher vollzieht sich derzeit im Braunkohlenplangebiet Westsachsen ein großräumiger Grundwasserwiederanstieg. Dieser wird nach derzeitigen Erkenntnissen nicht vor dem Jahr 2100 abgeschlossen sein. Durch den Grundwasserwiederanstieg kommt es auch zu Gefährdungen, welche nicht den Rechtsverpflichtungen der LMBV mbH zuzuordnen sind.
So befinden sich im Grundwasserabsenkungstrichter der ehemaligen Braunkohlentagebaue Deponien und Altlasten, deren Betreiber oder Verursacher nicht mehr zu einer Sanierung herangezogen werden können. Jedoch gehen mit steigenden Wasserständen von diesen Deponien und Altlasten Gefahren für das Grundwasser und den Boden aus, so dass zeitnah gehandelt werden muss. Besonders in ehemaligen Auenbereichen kommt es zur Vernässung von Wohngebieten mit Schädigung der Bausubstanzen. Die Ursachenermittlung und damit die Zuordnung von rechtlichen und finanziellen Verantwortlichkeiten sind oft schwierig. Dadurch können notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht in dem Maße getroffen werden, wie es der Handlungsbedarf erfordert.
Aus diesem Grund stellen der Bund und die Braunkohlenländer unter Zurückstellung unterschiedlicher Rechtsstandpunkte und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Zuge des Grundwasserwiederanstiegs für den Zeitraum des V. VA BKS von 2013 bis 2017 insgesamt 459,6 Mio. € zur Verfügung, wobei sich der Bund und die Länder mit jeweils 50 % an den finanziellen Aufwendungen beteiligen. Arbeitsschwerpunkte in der Planungsregion Leipzig-Westsachsen stellen derzeit u. a. die Loberaue im Stadtgebiet von Delitzsch, die Kleine Aue in Markkleeberg und Gebiete in Regis-Breitingen dar.
Gestaltung des Wasserhaushalts – Grundsatzpapier
Gestaltung des Wasserhaushalts in den bergbaubeeinflussten Teileinzugsgebieten von Weißer Elster und Pleiße im öffentlichen Interesse – Grundsatzpapier
Das Hauptanliegen der Bestandsaufnahme bestand darin, im Diskurs zwischen allen fachlich Beteiligten eine Standortbestimmung zum Gebietswasserhaushalt vorzunehmen und daraus Handlungsempfehlungen sowohl für die Regionalplanung als auch für die Fachplanungen und die Wiedernutzbarmachung durch MIBRAG und LMBV abzuleiten. Dabei erfolgte eine Konzentration auf räumliche und sachliche Schwerpunkte. Im Zuge der Untersuchungen wurden keinerlei „Denkverbote“ vorgegeben, um in jedem Fall ganzheitliche und innovative Gutachtervorschläge zu befördern. Diese wiederum bilden keine Vorfestlegungen, sondern bedürfen nunmehr weiterer Qualifizierungen im Rahmen der Planungen und der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren. Dabei bestand zwischen den Partnern Einvernehmen dahingehend, sich auf themenrelevante Sachaspekte zu konzentrieren und von Erörterungen etwa zu rechtlichen Aspekten, Finanzierungsanteilen oder akademisch relevanten Fragen Abstand zu nehmen. Nur auf diese Weise war es möglich, die umfangreiche und vielschichtige Thematik in einem überschaubaren Zeitrahmen von neun Monaten zu bearbeiten und damit zugleich eine Fachgrundlage zur Begründung von Erfordernissen im Zuge der Braunkohlesanierung nach 2017 vorzulegen.
- Grundsatzpapier als PDF-Datei zum Herunterladen (50 MB)
Leipziger Erklärung
„Leipziger Erklärung“ zur finanziellen und organisatorischen Ausgestaltung der Braunkohlesanierung durch Bund und Länder für den Zeitraum nach 2017 (VA-Braunkohlesanierung)
Die Region Leipzig-Westsachsen war zum Zeitpunkt des Vollzugs der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 im Ergebnis einer exzessiven Braunkohlenindustrie durch Erblasten geprägt, die sowohl die Lebensqualität für die hier lebenden Menschen als auch die Umweltsituation massiv beeinträchtigte. Im Ergebnis eines intensiven politischen und fachlichen Zusammenwirkens zwischen den beteiligten Akteuren gelang es im Zuge der Braunkohlesanierung seit 1991/1992, dem Revier wieder eine Perspektive zu geben, indem die aufgelaufenen Rekultivierungsdefizite schrittweise abgebaut, Beschäftigungssicherung betrieben, Innovationen zur Wirkung gebracht und neue Nutzungspotenziale erschlossen wurden. Im Ergebnis entstand mit dem Leipziger Neuseenland eine neue, vor 25 Jahren noch undenkbare touristische Destination. Die entstandenen „Landschaften nach der Kohle“ tragen maßgeblich dazu bei, dass die Stadt Leipzig heute zu den am schnellsten wachsenden Metropolen in Deutschland zählt und im gesamten Sanierungsgebiet nachweisbare Positiveffekte hinsichtlich der demografischen, Wertschöpfungs- und touristischen Potenziale zu verzeichnen sind. Für die im Zuge der Braunkohlesanierung zur Verfügung gestellten Mittel gebührt dem Bund und dem Freistaat Sachsen unser Dank.
Trotz der sichtbaren Erfolgsgeschichte der Sanierung stellen wir fest, dass …
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