Regionalentwicklung ist ein informelles Instrument der Raumordnung und besitzt keine Rechtsverbindlichkeit. Sie bezieht sich sowohl auf verschiedene inhaltliche Schwerpunkte als auch auf unterschiedliche räumliche Ebenen und zielt auf den Ausgleich regionaler Disparitäten ab, um gleichwertige Lebensbedingungen in allen (Teil-)Regionen und eine nachhaltige Raumentwicklung zu gewährleisten.
Dies erfordert die gezielte Koordinierung von Regionalplanung und Regionalpolitik. Regionalentwicklung ist im Besonderen durch die Nutzung regionseigener Potenziale gekennzeichnet. Dabei sind sowohl Entwicklungspotenziale im wirtschaftlichen als auch im sozialen und ökologischen Bereich mit einbezogen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Regionalentwicklung auch als „Hilfe zur Selbsthilfe“ bezeichnet.
Instrumente
Über die klassischen Instrumente der Regionalplanung hinaus ist eine qualifizierte Regionalentwicklung auch auf ein flexibles, informelles Instrumentarium angewiesen, das auf eine Selbstorganisation und inhaltliche Selbstbindung der Akteure setzt und in den letzten Jahren entscheidend an Bedeutung gewonnen hat.
Nach § 13 ROG sollen die Träger der Regionalplanung zur Vorbereitung oder Verwirklichung von Raumordnungsplänen oder von sonstigen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit den hierfür maßgeblichen öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts und der Wirtschaft zusammenarbeiten oder auf die Zusammenarbeit dieser Stellen und Personen hinwirken. Die Zusammenarbeit kann sowohl zur Entwicklung einer Region als auch im Hinblick auf grenzübergreifende Belange erfolgen; die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen (interkommunale Zusammenarbeit) ist zu unterstützen.
Ergänzend zum ROG bestimmt § 13 (1) SächsLPlG dazu die Position der Regionalen Planungsverbände. Danach gestalten die Regionalen Planungsverbände im Interesse der Regionalentwicklung die raumordnerische Zusammenarbeit in den Planungsregionen. Bei Handlungsfeldern mit hohem Koordinationsaufwand obliegt ihnen die konzeptionelle Vorbereitung und die Umsetzungsbegleitung. Daneben unterstützen sie die raumordnerische Zusammenarbeit durch die kontinuierliche Erfassung und Bereitstellung raumbezogener Daten, die Initiierung und Koordination von regionalen und interkommunalen Netzwerken, Kooperationsstrukturen sowie regionale Foren und Aktionsprogramme zu aktuellen Handlungsanforderungen.
Aktionsräume
Mitteldeutschland (umfasst sieben Städte in den mitteldeutschen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, darunter die sächsischen Oberzentren Chemnitz, Leipzig und Zwickau)
Dübener Heide (länderübergreifend, umfasst neben Teilen des Landkreises Nordsachsen im Freistaat Sachsen auch Teile der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg in Sachsen-Anhalt)
Städtebund Dübener Heide (länderübergreifend, bestehend aus den sächsischen Städten Bad Düben und Dommitzsch sowie den sachsen-anhaltischen Städten Bad Schmiedeberg, Gräfenhainichen, Kemberg, Pretzsch und Prettin)
Grüner Ring Leipzig (umfasst die Stadt Leipzig und 12 Umlandkommunen sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen)
Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig (umfasst Teile der Stadt Leipzig und drei weitere Kommunen im Landkreis Leipzig, gleichzeitig ILE-Gebiet)
- Städtebund Groitzsch-Pegau (umfasst den aus den gleichnamigen Städten bestehenden grundzentralen Verbund Groitzsch-Pegau)
- Städteverbund Zwenkau-Böhlen (umfasst den aus den gleichnamigen Städten bestehenden Verbund Böhlen – Zwenkau)
Neben den Aktionsräumen der Regionalentwicklung besteht mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) ein sektorübergreifender Ansatz für Regionen zur Entwicklung gemeinsamer Strategien zur Stärkung ihrer Identität. Hauptziele sind die wirtschaftliche Entwicklung und angepasste, nachhaltige Lösungen für die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Die Regionale Planungsstelle ist in die Arbeit dieser Gebietskulissen eingebunden.