Der 1998 in Kraft getretene Sanierungsrahmenplan regelt umfassend die Folgenutzungen im Sanierungsgebiet zwischen Lerchenberg, Bockwitzer See und Harthsee. Schwerpunkte bilden dabei die natur- und landschaftsorientierte Entwicklung des Bockwitzer Sees und seiner Randbereiche, die Waldmehrung in den Altkippengebieten sowie die Wiederherstellung der Verkehrsinfrastruktur mit den Schlüsselmaßnahmen Autobahn A 72 und Kreisstraße K 145. Zur Herstellung einer den Sanierungszielen entsprechenden Wasserqualität im Bockwitzer See wurde erstmals in Mitteldeutschland ein „In-Lake-Verfahren“ zur Neutralisierung mittels Zugabe von Soda erfolgreich angewendet.
Details
- Verfahrensstand: verbindlich seit August 1998
- Aufstellungsbeschluss: 06.11.1992
- Satzungsbeschluss: 27.05.1994
- Genehmigungsbescheid: 19.01.1998
- Verbindlichkeit: 07.08.1998
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