Landschaftsrahmenplanung

Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Planungsregion Leipzig-Westsachsen

Das Aufgabenspektrum der Landschaftsrahmenplanung leitet sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ab. Gemäß § 10 Abs. 1 BNatSchG sind für die Planungsregion überörtliche konkretisierte Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsrahmenplan aufzustellen, die zur nachhaltigen Sicherung der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzungs- bzw. Regenerationsfähigkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in der Planungsregion beitragen. Zuständig ist nach § 8 Abs. 2 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) hierfür der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen.

Die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung nach § 9 Abs. 3 BNatSchG sind gemäß § 6 Abs. 1 SächsNatSchG als Fachbeitrag zusammenhängend darzustellen. Dies beinhaltet:

  • eine Analyse und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft (Kapitel 2: Grundlagenteil)
  • die Leitbilder für die Kulturlandschaftsentwicklung (Kapitel 3.1)
  • konkretisierte Schutz-, Pflege- und Entwicklungsziele für die Planungsregion (Kapitel 3.2 und 3.3)
  • die zur Verwirklichung dienenden Maßnahmen (Kapitel 3.4) sowie
  • Erfordernisse an andere Fachplanungen und Nutzungen (Kapitel 3.5).

In Sachsen übernehmen nach § 6 Abs. 4 SächsNatSchG die Regionalpläne zugleich die Funktion der Landschaftsrahmenpläne (Primärintegration). Dazu werden die Inhalte der Landschaftsrahmenplanung entsprechend § 6 Abs. 2 SächsNatSchG nach Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in den Regionalplan aufgenommen, soweit sie zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich und geeignet sind und durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können. Der Regionalplan ist damit ein Instrument, mit dem gezielt auch landschaftsrahmenplanerische Erfordernisse Verbindlichkeit erlangen.

Sonstige rein fachplanerischen Inhalte der Landschaftsrahmenplanung werden dem Regionalplan als Anlage beigefügt. Diese sind nach § 6 Abs. 3 SächsNatSchG in Verwaltungsverfahren sowie in den Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen.

Der „Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Planungsregion Leipzig- Westsachsen“ (Stand Dezember 2019) kann als CD im Bestellcenter bezogen werden.

Download

Alle Dokumente des „Fachbeitrages Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Planungsregion Leipzig-Westsachsen“ stehen im PDF-Format zum Download bereit.

Die im Internet zum Download veröffentlichte Fassung dient nur zur Information. Rechtsverbindlich ist die gedruckte Fassung, die bei den Naturschutzbehörden sowie bei der Regionalen Planungsstelle Leipzig einsehbar ist.

Textteil

(in der Fassung gemäß dem Einvernehmen der höheren Naturschutzbehörde, mit Bescheid vom 05. 04. 2019)

PLANUNGSTEIL

ANHANG

Karten

Item added to cart.
0 items - 0,00